Mittwoch, 23. April 2014

Welttag des Buches - ein Grund zum Mahnen!


Immer mehr Menschen lesen E-Books. Das verändert auch die Welt der Bibliotheken. Was ihre Nutzer immer stärker fordern, können sie jedoch nur bedingt zur Verfügung stellen.


Seitdem E-Books vor einigen Jahren auf den Markt gekommen sind, ist ihr Anteil kontinuierlich gestiegen. Mehr als die Hälfte aller Verlage haben sie mittlerweile im Programm, 84 Prozent sollen es künftig sein, heißt es beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Am gesamten Buchmarkt haben die E-Books zwar immer noch einen bescheidenen Umsatz-Anteil: 2,4 Prozent waren es im vergangenen Jahr. Doch der Trend ist klar, er zeigt aufwärts. Im Jahr 2011 lag er noch bei 0,8 Prozent.

Doch das, was die kleinen elektronischen Geräte ihren Nutzern ermöglichen, wird für die Bibliotheken zu einem handfesten Problem. Die E-Book-Ausleihe nämlich hat eine andere rechtliche Grundlage als die Ausleihe gedruckter Bücher. „Aus dem Paragraphen 27 des Urheberrechtsgesetzes ergibt sich für die Bibliotheken die Erlaubnis, Werke zu verleihen, die auf physischen Trägern wie Papier oder CD-ROM veröffentlicht werden“, sagt Barbara Schleihagen, die Geschäftsführerin des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (dbv). „Dieses Recht gilt jedoch nicht für nicht-körperliche Träger wie PDF- oder EPUB-Dateien.“ Autoren, Verlage oder andere Rechteinhaber können frei entscheiden, ob sie Downloads von den Websites der Bibliotheken zulassen – und falls ja, unter welchen Bedingungen.
Diese Situation bedeutet für die Bibliotheken, dass sie für jedes Medium, das sie über die elektronische Ausleihe anbieten wollen, zuvor eine Lizenz erwerben müssen. Bibliotheken haben keine rechtliche Handhabe und müssen froh darüber sein, dass sie überhaupt beliefert werden.

Noch gravierender ist jedoch die derzeitige rechtliche Grundlage für die Ausleihe von E-Books. So besteht die Gefahr, dass das Informationsangebot der Bibliotheken durch Verlage beschnitten werde.Eine praktikable Lösung wäre aus Sicht des dbv eine Ausweitung des Urheberrechtsgesetzes. Doch diese Entscheidung müsse auf politischer Ebene getroffen werden. „Denn derzeit zahlen der Bund und die Länder diese so genannte Bibliothekstantieme in Höhe von mehreren Millionen Euro“, weiß die dbv-Geschäftsführerin. Diese Summe müsste dann entsprechend aufgestockt werden. Öffentliche Bibliotheken müssen schnellstens in die Lage versetzt werden, jedes in Deutschland erschienene E-Book zu erwerben und zur Nutzung bereitzustellen. Schließlich verleihen mittlerweile mehr als 1.000 Öffentliche Bibliotheken E-Books. 

Doch noch immer befürchten viele Verlage, dass öffentlich ausleihbare E-Books ihrem Geschäft schaden. Sie meinen, dass ihre Kunden weder ein gedrucktes noch ein digitales Buch kaufen, wenn sie es in Bibliotheken kostenlos downloaden können. In der Folge verhandeln einige überhaupt nicht über Bibliothekslizenzen. Eine weitere Hürde ist die Besteuerung der E-Books. Für sie gilt nämlich der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für gedruckte Bücher, Zeitungen und Zeitschriften gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent.Die Lizensierung von E-Books für Öffentliche Bibliotheken ist jedoch kein alleiniges deutsches Problem. „Es ist eines, das schnellstmöglich auf europäischer Ebene beantwortet werden muss“, sagt Klaus-Peter Böttger, der Direktor der Stadtbibliothek Essen und Präsident des Europäischen Bibliotheksverbandes EBLIDA. „Denn die derzeitige Gesetzgebung hinkt in vielen Mitgliedsstaaten hinter der digitalen Welt her.“

Aufgabe der Bibliotheken sei es europaweit, allen Bürgern den ungehinderten Zugang zu Medien zu gewährleisten, in gedruckter wie elektronischer Form. Wenn die elektronischen Werke davon ausgenommen würden, hätte das dramatische Konsequenzen. „Die Welt würde zweigeteilt. Die eine wäre für all diejenigen zugänglich, die sich Informationen und Zugänge finanziell leisten könnten. Die andere Welt wäre für diejenigen, die sich mit einer musealen Ansammlung von physischen Werken begnügen müssten“, meint Böttger.

Unterstützen Sie die Bibliotheken dabei, eine eindeutige gesetzliche Regelung zu erzielen.
Nutzen Sie das Musterschreiben des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) und senden Sie es an den Bundestagsabgeordneten aus Ihrem Wahlkreis, den Sie hier finden.















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